Behandlung in Hochschulambulanz Verbindlichkeit eines Vertrags zwischen Hochschulklinik und den Verbänden der Krankenkassen in ihrem Sitzland
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 1 · S. 201 bis 206
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das sog erweiterte Neugeborenenscreening nach §§ 13 ff. der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früberkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) beinhaltet u. a. eine labormedizinische Untersuchung auf bestimmte Stoffwechselund Hormonerkrankungen bei Neugeborenen (§ 17 der Kinder-Richtlinie). Dieses besondere Screening darf nur in Einrichtungen durchgeführt werden, die den Qualifikationsanforderungen der Kinder-Richtlinie genügen. Von den zwölf Screeninglaboren, in denen ab 2005 zunächst die Laborleistungen durchgefübrt werden konnten, befind…