CareLit Fachartikel

Ungedeckte Heimkosten: Sozialamt muss einspringen

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 10

Dokument
186236
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
10
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht hat in diesem Fall daher die Eilbedürftigkeit bejaht, nicht nur in Bezug auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag, sondern auch für den Zeitraum davor. Durch die Ablehnung von Zahlungen für die stationäre Pflege gemäß (j 65 SGB XII droht auch für die Vergangenheit ein unzumutbarer Nachteil und damit ein besonderer Nachholbedarf. Denn die Verweigerung der Leistung in der Vergangenheit wirkt auch in der Zukunft noch fort. Dies ist der Fall, wenn der Heimträger auf die Räumung des Heimplatzes nur verzichtet, wenn die offenen Heimkosten übernommen werden.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG SOZIALHILFETRÄGER HILFE KOSTEN GERICHT HEIMTRÄGER LEISTUNG WOHNUNG ES RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover