CareLit Fachartikel
Ungedeckte Heimkosten: Sozialamt muss einspringen
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 10
Dokument
186236
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht hat in diesem Fall daher die Eilbedürftigkeit bejaht, nicht nur in Bezug auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag, sondern auch für den Zeitraum davor. Durch die Ablehnung von Zahlungen für die stationäre Pflege gemäß (j 65 SGB XII droht auch für die Vergangenheit ein unzumutbarer Nachteil und damit ein besonderer Nachholbedarf. Denn die Verweigerung der Leistung in der Vergangenheit wirkt auch in der Zukunft noch fort. Dies ist der Fall, wenn der Heimträger auf die Räumung des Heimplatzes nur verzichtet, wenn die offenen Heimkosten übernommen werden.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
SOZIALHILFETRÄGER
HILFE
KOSTEN
GERICHT
HEIMTRÄGER
LEISTUNG
WOHNUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
Altenheim
Hannover