Wie Sie Urlaubsgeld bei Arbeitszeitreduzierung berechnen
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitarbeiterin klagte: Die Berechnung des Urlaubsentgelts allein auf der Grundlage der während des Urlaubszeitraums geltenden Teilzeitquote sei nicht rechtmäßig. Nachdem die Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht Stralsund in erster Instanz verlor, gaben ihr sowohl das LAG Mecklenburg-Vorpommern als auch schließlich das BAG Recht. Das Urlaubsentgelt hätte auf der Grundlage der vor der Reduzierung der Regelarbeitszeit geltenden Teilzeitquote in Höhe von 35/40 und nicht auf Grundlage der späteren Teilzeitquote von 20/40 ermittelt werden müssen. Etwas anderes sahen zwar die tarifvertraglichen Regelungen zur Berech…