CareLit Fachartikel
Was jetzt zu tun ist
Machleit, U.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 16 bis 21
Dokument
186238
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Pflegeberufegesetz, gedacht als logische Weiterentwicklung des Bundesaltenpflegegesetzes, auf Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2002 (als eigenständiger Heilberuf) und auf Grundlage der Novellierung des Krankenpflegegesetzes von 2003 und daran anschließender zahlreicher Modellversuche, schafft somit eigefachmann. Am 1. Januar 2020 wird das neue Pflegeberufegesetz spät, aber hoffentlich nicht zu spät, an den Start gehen.
Schlagworte
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
PRAXISANLEITUNG
ALTENPFLEGER
ALTENHEIM
AUSBILDUNG
FINANZIERUNG
KRANKENPFLEGE
RINGEN
ROTATION
ALTENPFLEGE
LERNEN
AUSBILDUNGSSTAND
PRAXIS
CURRICULUM
ALTENHILFE
SPEZIALISIERUNG