CareLit Fachartikel

Zwangsbehandlung in Heimen ist weiterhin verboten

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 28 bis 29

Dokument
186240
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ambulante ärztliche Zwangsbehandlungen sind in Deutschland nicht erlaubt. So sieht es auch § 1906a BGB weiterhin vor, der im Juli 2017 erlassen wurde. Anlass für die Einführung dieser Vorschrift war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das feststellte, dass die bis dahin geltende Regelung zur Zwangsbehandlung in § 1906 Abs. 3 BGB unzulänglich war. Bis dato war zwingende Voraussetzung für eine Zwangsbehandlung die Unterbringung der betreuten Person, selbst wenn diese gar nicht in der Lage war, sich räumlich zu entfernen. Dies sei mit der Schutzpflicht des Staates unvereinbar, hatte das Bundesverfassu…

Schlagworte

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