Bayern: Neuer Rahmenvertrag für die Tagespflege
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rahmenvertragsparteien haben sich hinsichtlich einer ausreichenden Größe einer solitären Tagespflege darauf verständigt, dass in der Regel 15 Plätze als wirtschaftlich zu betrachten sind. Bis zu 12 Plätze müssen dabei eine Gesamtfläche von jeweils 16 qm aufweisen, jeder weitere Platz kann mit 4 qm Betreuungsfläche berücksichtigt werden. Diese Regelung kommt allen Einrichtungen zugute, die ihre Platzzahl erweitern möchten, bisher aber an der Ausgangsvereinbarung und starren Flächenvorgaben scheiterten. Bedeutsam ist die Regelung deshalb, weil hiermit eine sinnvolle Unterscheidung zwischen reinen Funktionsfläc…