Ob Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet wird, hängt vom Einzelfall ab
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Umkleidezeiten seien Teil der vom Unternehmen zu vergütenden Arbeitszeit. Sie argumentierte, dass sie zum Tragen der Dienstkleidung verpflichtet ist und diese auffällig mit dem Logo des Unternehmens versehen ist. Den Vergütungsanspruch bezifferte die Mitarbeiterin für die zurückliegenden zwei Monate auf 69 Euro brutto. Zudem wollte die Mitarbeiterin gerichtlich festgestellt wissen, dass ihr Arbeitgeber künftig immer zur Vergütung der Umkleidezeit verpflichtet sei. Das wollte der Arbeitgeber nicht akzeptieren. Er verteidigte sich gegen die Klage und trug vor, die Mitarbeiterin sei nicht gezwungen, sich im Betrieb…