CareLit Fachartikel

Ob Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet wird, hängt vom Einzelfall ab

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 32 bis 33

Dokument
186242
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Umkleidezeiten seien Teil der vom Unternehmen zu vergütenden Arbeitszeit. Sie argumentierte, dass sie zum Tragen der Dienstkleidung verpflichtet ist und diese auffällig mit dem Logo des Unternehmens versehen ist. Den Vergütungsanspruch bezifferte die Mitarbeiterin für die zurückliegenden zwei Monate auf 69 Euro brutto. Zudem wollte die Mitarbeiterin gerichtlich festgestellt wissen, dass ihr Arbeitgeber künftig immer zur Vergütung der Umkleidezeit verpflichtet sei. Das wollte der Arbeitgeber nicht akzeptieren. Er verteidigte sich gegen die Klage und trug vor, die Mitarbeiterin sei nicht gezwungen, sich im Betrieb…

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER UNTERNEHMEN TÄTIGKEIT BETRIEB ARBEITSRECHT TRAGEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG KLEIDUNG ALTENPFLEGE OFFENLEGUNG HÖHE Altenheim