CareLit Fachartikel

Die Brückenteilzeit kommt ab 2019

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 34 bis 35

Dokument
186243
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die formalen Voraussetzungen der Brückenteilzeit entsprechen weitestgehend den bekannten Formalien der heutigen unbefristeten Teilzeit nach dem TzBfG. Der Mitarbeiter muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten befristeten Verringerung beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag in Textform stellen. Zur Wahrung der Textform genügt beispielsweise eine E-Mail oder ein Telefax, aber auch eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entge…

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER MITARBEITER UNTERNEHMEN GESETZ ARBEITNEHMER TELEFAX ARBEITSABLAUF SICHERHEIT ARBEITSVERHÄLTNIS EIGNUNG ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover