Die Brückenteilzeit kommt ab 2019
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die formalen Voraussetzungen der Brückenteilzeit entsprechen weitestgehend den bekannten Formalien der heutigen unbefristeten Teilzeit nach dem TzBfG. Der Mitarbeiter muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten befristeten Verringerung beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag in Textform stellen. Zur Wahrung der Textform genügt beispielsweise eine E-Mail oder ein Telefax, aber auch eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entge…