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Samson, R.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 11 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach aktueller Rechtsprechung (Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.9.2012 C-392/11) werden sehr umfangreiche Nebenleistungen (Dienstleistungen) und die Vermietung von Wohnräumen als einheitliche umsatzsteuerfreie Leistung gesehen. Bezüglich der gewerbesteuerlichen Beurteilung kommt es auf die Gestaltung im Einzelfall an. Entsprechend der Ausgestaltung des Vertrages und der Zusatzleistungen kann nach der Verwaltungsanweisung. Mit dem Angebot des „Betreuten Wohnen“ wird der Heimbetrieb durch ein äußerst sinnvolles und innovatives Geschäftsmodell ergänzt. Ein möglicher Ansatz für dieses Modell der Zukunft…