Die Richtlinie des G-BA zur Zweitmeinung
Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 1 · S. 1 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 21.9.2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (C-BA) eine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen.^ Er erfüllte damit eine gesetzliche Verpflichtung. Seit dem Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015 (BGBl. I, S. 1211) ist die Erlangung einer Zweitmeinung für bestimmte Indikationen ein Leistungsanspruch (§ 27b SGB V). Miterfasst werden die von Krankenkassen bereits praktizierten Verfahren als Satzungsleistung. Die Praxis von Zweitmeinungen reicht weit darüber hinaus. Manche rechnen der Zweitmeinung auch Vorgehensweisen zu, die bei genauer Betrachtung damit nichts zu tun haben. Anderenfalls wäre jede…