CareLit Fachartikel

Die Richtlinie des G-BA zur Zweitmeinung

Heberlein, I.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 1 · S. 1 bis 7

Dokument
186249
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
1 bis 7
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Am 21.9.2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (C-BA) eine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen.^ Er erfüllte damit eine gesetzliche Verpflichtung. Seit dem Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015 (BGBl. I, S. 1211) ist die Erlangung einer Zweitmeinung für bestimmte Indikationen ein Leistungsanspruch (§ 27b SGB V). Miterfasst werden die von Krankenkassen bereits praktizierten Verfahren als Satzungsleistung. Die Praxis von Zweitmeinungen reicht weit darüber hinaus. Manche rechnen der Zweitmeinung auch Vorgehensweisen zu, die bei genauer Betrachtung damit nichts zu tun haben. Anderenfalls wäre jede…

Schlagworte

RICHTLINIE QUALITÄTSSICHERUNG GESETZ THERAPIE SELBSTSTAENDIGKEIT INDIKATION PRAXIS VERSTÄNDNIS BEURTEILUNG PATIENTEN MEDIZIN GESUNDHEITSPOLITIK PATIENTENSICHERHEIT BEVÖLKERUNG BERLIN DEUTSCHLAND