CareLit Fachartikel

Beweislastumkehr bei grober Verletzung der Pflichten aus einem Hausnotrufvertrag

Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
186255
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Wer eine besondere Berufsoder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 13. 3. 1962…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG LEBEN GESUNDHEIT MITARBEITER BUNDESGERICHTSHOF HILFE APHASIE SCHADENSERSATZ BERLIN TOD BRONCHITIS WOHNUNG BODEN LÄHMUNG BEHANDLUNGSFEHLER PATIENTEN