CareLit Fachartikel

Abrechnung vertragsärztlicher Verordnungen über Sprechstundenbedarf (Röntgenkontrastmittel) bei Kick-Back-Zahlungen an den verordnenden Arzt durch Zuwendungen an eine zwischengesc…

Götz, T.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 1 · S. 33 bis 35

Dokument
186257
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Götz, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
33 bis 35
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Röntgenkontrastmittel sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Patienten üblicherweise vor radiologischen Untersuchungen verabreicht werden, um Blutgefäße, Gallenwege, Magen oder Darm besser sichtbar zu machen. Sie können als sog. Sprechstundenbedarf in den Praxisräumen vorgehalten und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach zulässigerweise erfolgtem Verbrauch nachbestellt werden. Im Tatzeitraum durften Lieferanten verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit den Herstellern Rabatte aushandeln, den Krankenkassen gegenüber aber zum offiziellen Herstellerab…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BETRUG ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE EINNAHMEN ARZNEIMITTEL TÄUSCHUNG HÖHE PATIENTEN BLUTGEFÄSSE GALLENWEGE MAGEN APOTHEKER KONTRASTMITTEL LITERATUR RECHTSPRECHUNG