Abrechnung vertragsärztlicher Verordnungen über Sprechstundenbedarf (Röntgenkontrastmittel) bei Kick-Back-Zahlungen an den verordnenden Arzt durch Zuwendungen an eine zwischengesc…
Götz, T.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 1 · S. 33 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Röntgenkontrastmittel sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Patienten üblicherweise vor radiologischen Untersuchungen verabreicht werden, um Blutgefäße, Gallenwege, Magen oder Darm besser sichtbar zu machen. Sie können als sog. Sprechstundenbedarf in den Praxisräumen vorgehalten und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach zulässigerweise erfolgtem Verbrauch nachbestellt werden. Im Tatzeitraum durften Lieferanten verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit den Herstellern Rabatte aushandeln, den Krankenkassen gegenüber aber zum offiziellen Herstellerab…