Institutsermächtigungen bei qualifikationsbezogenen Leistungen
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 2 · S. 61 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, ein nach § 103 SGB V zugelassenes Krankenhaus, beantragte die Erteilung einer Institutsermächtigung nach § 31 Abs. 2 Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Bundesmantelvertrag- Ärzte (BMV-Ä) für ihre geburtshilfliche Abteilung. Der Antrag war beschränkt auf Leistungen nach GOP Nr. 01780 (Planung der Geburtsleistung durch den betreuenden Arzt), deren Abrechnung eine Genehmigung nach Ultraschallvereinbarung gern. § 135 Abs. 2 SGB V voraussetzen. Die Klägerin begründete ihren Antrag damit, dass es die Sicherstellung der Geburtsplanung unabhängig von einzelnen Krankenhausärzt…