Defizitausgleich bei Pflegeeinrichtungen unter dem Gesichtspunkt des EU-Beihilferechts
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 2 · S. 78 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, ein Verband der die Interessen von privaten Unternehmen der Altenund Behindertenhilfe, der ambulanten Dienste und sonstiger sozialer Dienste vertritt, wendet sich mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen gegen die finanziellen Zuwendungen der Beklagten. Die Beklagte ist zu 100% Eigentümerin einer Trägergesellschaft, die im Stadtgebiet von Regensburg ein Altenund Pflegeheim zur Sicherung des Pflegebedarfs betreibt. Die Trägergesellschaft hat bis 2015 außerdem das Bürgerstift und bis 2016 ein weiteres Pflegeheim betrieben. Die Trägergesellschaft hat in den Jahren 2010 bis 2015 Verluste im o…