BSG zur Abrechenbarkeit von neuen Untersuchungsund Behandlungsmethoden nach § 137c SGB V
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 103 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin habe die Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Vergütung der Behandlung bei der Patientin nicht erfüllt. Krankenkasse versichert war. Die Klägerin implantierte der Patientin endobronchiale Nitionolspiralen (Coils) zur Reduzierung des Lungenvolumens. Für die Coils berechnete die Klägerin der Beklagten eine Fallpauschale i. H. v. 12. 000 € und ein Zusatzentgelt i. H. v. ca. 10. 000 €. Die Beklagte leitete ein Prüfverfahren beim MDK ein; dieser kam zu dem Ergebnis, dass es sich um eine dem Qualitätsgebot nicht genügende, experimentelle Methode handele. Daher forderte die Beklagte den angeblich über…