Qualitätssicherung/Patientenschutz im Krankenhaus
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 108 bis 109
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LSG hebt das Urteil des SG auf und weist die Klage ab. Das Zusatzentgelt steht der Klägerin nicht zu. Zwar ist der Zusatzentgelttatbestand unstreitig erfüllt, da bei der Versicherten im Zuge einer Fusion und Implantation von Cage am Knochen Dibotermin Alfa gegeben worden ist. Die Gabe des genannten Arzneimittels hat aber im Off-Labe-Use stattgefunden, ohne dass die Voraussetzungen Während des Klageverfahrens legt die Beklagte ein weiteres MDK-Gutachten vor, in dem es heißt, dass die Europäische Arzneimittelkommission die Zulassung für das Arzneimittel 1 mit dem Wirkstoff Dibotermin Alfa - erteilt habe.