Haftung einer Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler eines von ihr mit einer Begutachtung beauftragten ärztlichen Sachverständigen
Ziegler, O.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 111 bis 112
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem der Senat mit Beschluss vom 24.7.2017 die Berufungsklägerin darauf hingewiesen hatte, dass er beabsichtige, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückzuweisen, und die Beklagte zu 2. daraufhin weiter Stellung genommen hatte, wies das OLG Köln die Berufung mit Beschluss vom 28.8.2017 zurück. Der Senat begründet seine Auffassung damit, das Landgericht habe zurecht eine Haftung der Berufsgenossenschaft gemäß Art. 34 GG i.V.m. § 839 Abs. 1 BGB bejaht. Der von der Berufsgenossenschaft beauftragte ärztliche Sachverständige habe in Ausübung eines ihm durch die Berufsge…