CareLit Fachartikel

OLG Schleswig zur Frage, ob ein Krankenhaus angeblich ungerechtfertigt berechnete Umsatzsteuer auf Zytostatika erstatten muss

Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 3 · S. 113 bis 118

Dokument
186282
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
113 bis 118
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Preisvereinbarung sei dahingehend auszulegen, dass der Patient nur den Nettopreis zahlen sollte zuzüglich der Umsatzsteuer, sofern diese anfalle. Die Vereinbarung sei nach §§ 133, 157 BGB auszulegen. In den Rechnungen sei ein „Gesamt-Brutto“-Betrag ausgewiesen. Dies bedeute in jedem Fall, dass keine zusätzliche Umsatzsteuer vom Patienten zu zahlen sei. Zwar seien Netto-Beträge und Höhe der Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen worden. Da aber in einem Bruttopreis regelmäßig die Umsatzsteuer als unselbständiger Bestandteil enthalten sei, wenn die Umsatzsteuerfreiheit nicht unstreitig bekannt sei was hier nicht…

Schlagworte

THERAPIE ZYTOSTATIKA KRANKENHAUSTRÄGER ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN HÖHE ES VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER APOTHEKEN ESSEN FINANZVERWALTUNG STEUERBEFREIUNG