Was bringt die Medizinprodukteverordnung?
Köbler, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 4 · S. 132 bis 135
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu anderen Produktgruppen wie Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen sollen zukünftig durch die Implementierung einer Koordinierungsgruppe Medizinprodukte nach Art. 103 MDR (sog. MDCG - Medical Devices Coordination Group) erleichtert werden. Diese soll die Möglichkeit haben, mittels Durchführungsrechtsakten festzulegen, ob ein bestimmtes Produkt oder eine Kategorie oder Gruppe von Produkten ein Medizinprodukt oder Zubehör zu einem Medizinprodukt darstellt. Ob dies in der Praxis zu einer Erleichertung führt, wird sich zeigen.