CareLit Fachartikel

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre! “ Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (Teil 1: Rechte und Pflichten der Ausbildungsträger)

Kostorz, P.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 4 · S. 141 bis 148

Dokument
186288
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Kostorz, P.;
Ausgabe
Heft 4 / 2018
Jahrgang 8
Seiten
141 bis 148
Erschienen: 2018-04-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre! “ Generationen an Lehrlingen wurde so zu verstehen gegeben, sich während der Ausbildung in den eigenen Ansprüchen bescheiden zu müssen. Rechtlich gesehen ist das Ausbildungsverhältnis indes ein synallagmatisches: Den Pflichten der Auszubildenden steht hier auch eine ganze Reihe von Rechten gegenüber, die sich wiederum in den Pflichten der Ausbildenden spiegeln. In der Pflege sind diese gegenseitigen Rechte und Pflichten der an der Ausbildung beteiligten Akteure vor allem im neuen Pfiegeberufegesetz sowie in der (bislang nur vom Bundestag verabschiedeten) Pflegeberufe-Ausbitdung…

Schlagworte

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