Das BGH-Urteil Jameda Was bringt es Neues?
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 4 · S. 152 bis 154
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die sich aus den Durchschnittsnoten ergebende Gesamtnote wird auf dem Arztprofil farblich hervorgehoben zentral abgebildet. Gegen monatliches Entgelt bietet die Beklagte Ärzten die Möglichkeit, zusätzliche individuelle Inhalte wie Bilder, einen Homepage-Link, Artikel oder Videos auf dem Jameda-Profil zu hinterlegen. Ihre als „Premium Paket“ buchbaren kostenpflichtigen Serviceleistungen beinhalteten ehemals außerdem, dass das Profil zahlender Ärzte als „Anzeige“ gekennzeichnet im Profil anderer, nichtzahlender Konkurrenten gleicher Eachrichtung eingeblendet wurde. Dabei war neben der Gesamtnote der eingeblendeten…