CareLit Fachartikel
Unwirksamkeit von vielfach verwendeten Stellvertretervereinbarungen bei Wahlleistungen
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 5 · S. 195 bis 199
Dokument
186302
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden wahlärztliche Leistungen von Stellvertretern in einer Klinik aufgrund einer Vielzahl hier 23 von als Individualvereinbarungen deklarierten, tatsächlich aber formularmäßig verwendeten Stellvertretervereinbarungen erbracht, obwohl die Verhinderung des Wahlarztes schon im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung feststand, ist dem Wahlarzt die Durchsetzung seines Honoraranspruches nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als unzulässige Rechtsausübung
Schlagworte
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
PATIENT
KRANKENHAUS
HAMBURG
PATIENTEN
SPEZIALISIERUNG
FORMULARE
KOMA
LEISTUNG
ZEIT
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
MEDIZIN
OPERATIONSWUNDE
GESUNDHEIT