Kein Anspruch eines Patienten auf Widerruf einer ärztlichen Diagnose in einem Entlassungsbericht
Gesundheit und Pflege, Köln · 2018 · Heft 5 · S. 200
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin kann nicht verlangen, dass der Hinweis auf die Änderung des Berichtes und dieÄussparung des psychologischen Befundes aus dem Entlassungsbericht entfernt wird. Zutreffend verweist der Senat in diesem Zusammenhang darauf, dass der Ärztbericht den Zweck habe, die durchgeführten Befunderhebungsund Behandlungsmaßnahmen sowie ihre Äuswirkungen zu dokumentieren und etwaige Nachbehandler über das Ergebnis der Behandlung zu informieren. Ein behandelnder Ärzt könne psychische Einflussfaktoren, die bei dem Krankheitsbild eine Rolle spielen können und bei Behandlungsentscheidungen zu berücksichtigen seien, nich…