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Hebammenforum, Karlsruhe · 2018 · Heft 11 · S. 1282 bis 1285

Dokument
186333
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 19
Seiten
1282 bis 1285
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Bundesländern müssen sie entsprechende Nachweise regelmäßig unaufgefordert bei der Behörde einreichen, beispielsweise in NRW oder Niedersachsen. In anderen Bundesländern müssen sie diese Belege nur auf Verlangen vorlegen, etwa in Thüringen, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern. Details sind in der Berufsordnung des jeweiligen Bundeslands geregelt. Da die Vorschriften unterschiedlich sind, sollte sich die Hebamme rechtzeitig informieren.

Schlagworte

TÄTIGKEIT BERUFSGENOSSENSCHAFT GESUNDHEITSAMT HEBAMME RENTENVERSICHERUNG ZEIT ZULASSUNG UNTERLAGEN INTERNET FORTBILDUNG TELEFON APOTHEKER SCHLEIMHAUT HORMONE ERNÄHRUNG FORMULARE