CareLit Fachartikel
Wie Ärzte, nur anders
Hauth, I.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 11 · S. 1036 bis 1038
Dokument
186356
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gibt vor, dass die Voraussetzung für eine Approbation in der Psychotherapie künftig nur noch über ein Direktstudium an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen erworben werden kann. Mit der Novelle werden das Studium psychologischer Psychotherapeut und Kinderund Jugendlichen-Psychotherapeut zusammengelegt. Nach fünfjährigem Studium, das j sich in Bachelorund Master-Studiengang gliedert, kann ein Staatsexamen mit nachfolgender Approbation erfolgen.
Schlagworte
WEITERBILDUNG
AUSBILDUNG
PSYCHOTHERAPIE
REFORM
APPROBATION
PSYCHIATRIE
LEITLINIEN
IRIS
UNIVERSITÄTEN
ANGSTSTÖRUNGEN
PRÄVALENZ
VERHALTENSTHERAPIE
PSYCHOANALYSE
DIFFERENTIALDIAGNOSE
BERUFSGRUPPEN
MENSCHEN