Betriebsbeauftragte
Ettwig, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 11 · S. 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betriebsbeauftragte üben wichtige Überwachungsfunktionen aus. In Krankenhäusern sind das oft noch mehr Funktionen als in anderen Unternehmen. Sind Betriebsbeauftragte nicht bestellt, erhöht sich das Risiko von Gefahreneintritten. Zivilrechtliche Ansprüche sind möglich, teilweise drohen Bußgelder. Auch Straftatbestände können erfüllt oder ihre Verwirklichung erleichtert werden. Die Sicherstellung aller erforderlichen Betriebsbeauftragten ist Bestandteil der zentralen Compliance-Verantwortung der Krankenhausleitung. Das Management der Aufgabe kann am ehesten vom Personalbereich geleistet werden.