CareLit Fachartikel

Betriebsbeauftragte

Ettwig, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 11 · S. 65

Dokument
186398
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ettwig, V.;
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
65
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Betriebsbeauftragte üben wichtige Überwachungsfunktionen aus. In Krankenhäusern sind das oft noch mehr Funktionen als in anderen Unternehmen. Sind Betriebsbeauftragte nicht bestellt, erhöht sich das Risiko von Gefahreneintritten. Zivilrechtliche Ansprüche sind möglich, teilweise drohen Bußgelder. Auch Straftatbestände können erfüllt oder ihre Verwirklichung erleichtert werden. Die Sicherstellung aller erforderlichen Betriebsbeauftragten ist Bestandteil der zentralen Compliance-Verantwortung der Krankenhausleitung. Das Management der Aufgabe kann am ehesten vom Personalbereich geleistet werden.

Schlagworte

MITARBEITER AUFGABENSTELLUNG KRANKENHAUS UNTERNEHMEN ZEIT ARBEITSSCHUTZ RISIKO KRANKENHÄUSER HYGIENEBEAUFTRAGTE ES RUHESTAND PATIENTEN PERSONEN COMPLIANCE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach