CareLit Fachartikel

Freiheitsbeschränkungen in Kinderund Jugendinstitutionen

Ganner, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 1 · S. 148 bis 151

Dokument
186447
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Ganner, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 3
Seiten
148 bis 151
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Seit 1. 7. 2018 ist das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) auch auf Einrichtungen zur Erziehung und Pflege Minderjähriger anzuwenden. ^ Das betrifft insbesondere die Institutionen der Kinderund Jugendhilfe sowie jene der Behindertenhilfe. Entscheidend ist nunmehr die Unterscheidung zwischen Maßnahmen der Erziehung und Pflege und darüber hinausgehendem (altersuntypischem) Zwang. Nur Letztere fallen unter das HeimAufG und müssen der Bewohnervertretung gemeldet werden.

Schlagworte

KRANKHEIT KRANKE THERAPIE UNTERBRINGUNG ALTER DOKUMENTATION AINS ZWANG PERSONEN FREIHEIT MINDERJÄHRIGE WOHNGEMEINSCHAFTEN ES MENSCHEN ZEIT KINDERPSYCHIATRIE