CareLit Fachartikel
Freiheitsbeschränkungen in Kinderund Jugendinstitutionen
Ganner, M.; · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 1 · S. 148 bis 151
Dokument
186447
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 1. 7. 2018 ist das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) auch auf Einrichtungen zur Erziehung und Pflege Minderjähriger anzuwenden. ^ Das betrifft insbesondere die Institutionen der Kinderund Jugendhilfe sowie jene der Behindertenhilfe. Entscheidend ist nunmehr die Unterscheidung zwischen Maßnahmen der Erziehung und Pflege und darüber hinausgehendem (altersuntypischem) Zwang. Nur Letztere fallen unter das HeimAufG und müssen der Bewohnervertretung gemeldet werden.
Schlagworte
KRANKHEIT
KRANKE
THERAPIE
UNTERBRINGUNG
ALTER
DOKUMENTATION
AINS
ZWANG
PERSONEN
FREIHEIT
MINDERJÄHRIGE
WOHNGEMEINSCHAFTEN
ES
MENSCHEN
ZEIT
KINDERPSYCHIATRIE