Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte
Lopacki, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 374 bis 383
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte sind beide, aber mit unterschiedlichen Aufgabestellungen, in Personalentscheidungen einzubinden, unterbleibt die Beteiligung, sind die Entscheidungen der Dienststelle je nach gesetzlicher Regelung angreifbar, untersagt oder unwirksam. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Vorschriften zur Beteiligung in Anlass, Art und Wirksamkeit von Bundesland zu Bundesland, aber zum Bund unterschiedlich sind. Der nachstehende Beitrag untersucht die entsprechenden Regelungen, zeigt Art und Inhalte auf und geht den Unterschieden nach, die im Rahmen der Regelungskompetenz von d…