CareLit Fachartikel
Bindungswirkung eines ausländischen Strafurteils im Disziplinarverfahren
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 384 bis 386
Dokument
186453
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 57 Abs. 1 BDG erfasst grundsätzlich auch ausländische rechtskräftige Strafurteile. Die Bindungswirkung entfallt auch hier nach § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind. Dies kann dann der Fall sein, wenn im Strafverfahren rechtsstaatliche Mindeststandards nicht eingehalten worden sind. Verfassungs-, Unionsund Konventionsrecht stehen dieser Auslegung nicht entgegen.
Schlagworte
URTEIL
ANERKENNUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
SICHERHEIT
PRAXIS
ZIELE
VERHALTEN
ORIENTIERUNG
VERTRAUEN
FREIHEIT
WAHRNEHMUNG
Die Personalvertretung
Berlin