CareLit Fachartikel
Nachbesserung von Beurteilungen im Bewerbungsverfahren
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 390 bis 392
Dokument
186455
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entscheidend für die Erstellung einer Beurteilung ist allein, dass der nach den allgemeinen Regelungen über die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen berufene Beurteiler über eine hinreichende Erkenntnisgrundlage verfügt. Diese kann er durch eigene Arbeitskontakte selbst gewonnen haben. Sie kann ihm auch durch die für die Erstellung des Beurteilungsvorschlags zuständige Person vermittelt werden.
Schlagworte
BEURTEILUNG
DATENSCHUTZ
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
BEWERBUNG
URTEIL
ES
EIGNUNG
GANG
CHARAKTER
LEISTUNG
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERUFSAUSBILDUNG
LICHT
Die Personalvertretung