CareLit Fachartikel

Nachbesserung von Beurteilungen im Bewerbungsverfahren

Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 390 bis 392

Dokument
186455
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
390 bis 392
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Entscheidend für die Erstellung einer Beurteilung ist allein, dass der nach den allgemeinen Regelungen über die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen berufene Beurteiler über eine hinreichende Erkenntnisgrundlage verfügt. Diese kann er durch eigene Arbeitskontakte selbst gewonnen haben. Sie kann ihm auch durch die für die Erstellung des Beurteilungsvorschlags zuständige Person vermittelt werden.

Schlagworte

BEURTEILUNG DATENSCHUTZ ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG BEWERBUNG URTEIL ES EIGNUNG GANG CHARAKTER LEISTUNG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS BERUFSAUSBILDUNG LICHT Die Personalvertretung