Verzicht auf fiktive positive Prognose einer Erprobung
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 410 bis 412
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die nach §§ 34 Abs. 2 Satz 1 Fall 1,33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BLV erforderliche fiktive Prognose, dass der wegen einer Mitgliedschaft im Personalrat (hier; Betriebsrat eines Postnachfolgeunternehmens) ganz oder weitgehend freigestellte Beamte bei Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse die Erprobung aller Voraussicht nach erfolgreich absolviert hätte, kann sich nach der Rechtsprechung des BVerwG auch daraus ergeben, dass sich die dem freigestellten Beamten nach Leistungsstand und Tätigkeit vergleichbaren Beamten später bei einer Erprobung ähnlicher Art überwiegend bewährt haben. Dieser Gesichtspunkt ist aber nicht…