CareLit Fachartikel
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten überwiegend wissenschaftlich tätiger Beschäftigter
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 416 bis 418
Dokument
186460
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wertung des Gesetzgebers, dass die Mitbestimmung in Personalangelegenheiten überwiegend wissenschaftlich tätiger Beschäftigter, soweit diese hiervon nicht ausgenommen sind, grundsätzlich nur auf Antrag der betroffenen Beschäftigten stattfindet, hat sich auch durch das am 11. 12. 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, des Landesrichterund -staatsanwaltsgesetzes und anderer Vorschriften vom 3. 12. 2013 (GBl. S. 329, ber. 2014, S. 76) nicht geändert.
Schlagworte
MITARBEITER
MITBESTIMMUNG
EINSTELLUNG
GESETZ
PERSONALRAT
TÄTIGKEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
TECHNOLOGIE
RECHTSPRECHUNG
Die Personalvertretung
Berlin