CareLit Fachartikel

Einordnung einer Schulung für Soldaten im Personalrat als Grundoder Spezialschulung

Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 423 bis 425

Dokument
186462
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 61
Seiten
423 bis 425
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Aufgabenbereich und ihre Beteiligungsbefugnisse unterscheiden sich in Gruppenangelegenheiten daher erheblich von den anderen Personalratsmitgliedern, deren Beteiligung sich nur nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz richtet. Ohne nähere Kenntnisse der Beteiligungsrechte nach dem Soldatinnenund Soldatenbeteiligungsgesetz ist für die Soldatenvertreter eine sachgemäße Ausübung der allgemeinen Personalratstätigkeit, zu denen auch die gruppenspezifischen Angelegenheiten gehören, nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschl. V. 14. 06. 2006 - 6 P 13. 05 - BVerwGE 126, 122 Rn. 23 zu den für Arbeitnehmervertreter im Personalrat…

Schlagworte

PERSONALRAT RENTE ARBEITGEBER TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT FÜHRUNG RUHESTAND WISSEN BEURTEILUNG BERATUNG ARBEITSVERHÄLTNIS Die Personalvertretung Berlin