Erforderliche Zustimmung des Integrationsamts für Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 11 · S. 425 bis 429
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung aufgrund des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung erfordert bei einem Schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen nach § 92 Satz 1 SGBIX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts, wenn bei Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21,15 Abs. 2 TzBfG die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erfolgt ist oder die entsprechende Antragstellung mindestens d…