Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 11 · S. 534 bis 536
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten der EU und damit ein zentraler Pfeiler der Europäischen Idee. Sie ist das Grundrecht aller Unionsbürger/innen, überall in der EU leben und arbeiten zu können. Während die anderen drei Pfeiler unbeschränkte wirtschaftliche Aktivitäten von Waren, Kapital und Dienstleitungen über die Grenzen hinweg ermöglichen, hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit einen Doppelcharakter: Einerseits soll die Mobilität der Arbeitnehmer/innen dazu beitragen, die „Arbeitsallokation also den Ausgleich des Arbeitskräftebedarfs zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Anderers…