Einheitliche Regelung unabdingbar
Enaler, C.; · Competence, Zürich · 2018 · Heft 11 · S. 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um ein föderalistisches «Chaos» zu verhindern bzw. zu beenden, hat sich H-+ stets für eine einheitliche nationale Regelung des Grundsatzes «Ambulant vor Stationär» eingesetzt und betont, dass kantonale Sonderregelungen nicht KVG-konform sind. Nun liegt die neue nationale Bundeslösung vor, die als Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Für die Leistungserbringer ist entscheidend, dass diese national einheitliche Regelung in aller Konsequenz durchgesetzt wird. Die Pionierkantone Luzern und Zürich haben die Strategie «Ambulant vor Stationär» im Rahmen von S…