CareLit Fachartikel

Einheitliche Regelung unabdingbar

Enaler, C.; · Competence, Zürich · 2018 · Heft 11 · S. 19

Dokument
186560
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Enaler, C.;
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 82
Seiten
19
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Um ein föderalistisches «Chaos» zu verhindern bzw. zu beenden, hat sich H-+ stets für eine einheitliche nationale Regelung des Grundsatzes «Ambulant vor Stationär» eingesetzt und betont, dass kantonale Sonderregelungen nicht KVG-konform sind. Nun liegt die neue nationale Bundeslösung vor, die als Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten wird. Für die Leistungserbringer ist entscheidend, dass diese national einheitliche Regelung in aller Konsequenz durchgesetzt wird. Die Pionierkantone Luzern und Zürich haben die Strategie «Ambulant vor Stationär» im Rahmen von S…

Schlagworte

STATIONÄR THERAPIE NATIONAL KOSTEN PATIENT FINANZIERUNG ZULASSUNG WISSEN PATIENTEN SCHWEIZ Competence Zürich