CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 11 · S. 292 bis 294
Dokument
186576
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin begehrt im Rahmen der Statusfeststellung nach § 44 SGB X, ob ihre Tätigkeit als Ärztin in der (beigeladenen) Klinik als selbstständige Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig war. Sie war bis zum 30.6.2012 in einem Krankenhaus abhängig beschäftigt und schied dort wegen Krankheit aus. Auf Antrag bewilligte die Bundesagentur für Arbeit der Klägerin einen Existenzgründungszuschuss für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Honorarärztin/Notärztin.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
UNTERNEHMEN
RISIKO
VERTRAG
KRANKHEIT
ARBEIT
MEDIZIN
HONORAR
ZEIT
WOHNUNG
ARBEITSFÖRDERUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
BERLIN