Operation durch einen bestimmten Arzt bei einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 11 · S. 310 bis 311
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 11.7.2011 wurde die Klägerin erneut in der Klinik der Beklagten aufgenommen und nachdem sich durch die Auswertung der Messwerte der Hirndruckmesssonde der Verdacht der Überdränage bestätigt hatte, erfolgte am 15.7.2011, nachdem die Klägerin am Tag zuvor eine zweite schriftliche Einwilligungserklärung unterzeichnet hatte, eine Shunt- Revisionsoperation zwecks Austauschs des Differenzialdruckventils und des liegenden Shuntassistenten gegen ein verstellbares Gravitationsventil. Diese OP wurde von der an diesem Tag im OP-Plan der Beklagten eingeteilten Assistenzärztin V. unter Aufsicht des Facharztes Dr. F. durch…