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Hochzeit reloaded

PRUNZEL, R.; · Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 11 · S. 314 bis 315

Dokument
186583
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
PRUNZEL, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2018
Jahrgang 15
Seiten
314 bis 315
Erschienen: 2018-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Eigentlich ist eine Hochzeit eine freudige Angelegenheit. Das Bekenntnis zweier Menschen zueinander gilt nach allgemeinem Verständnis eher nicht als unmoralisch. Das kann sich ändern, wenn man in einer konfessionsgebundenen Einrichtung arbeitet und dadurch seinen Job verliert. Nicht zum ersten Mal wurde ein Beschäftigter gekündigt, weil er sich nach einer Scheidung wieder verheiratet hat.

Schlagworte

KÜNDIGUNG RECHT ENTSCHEIDUNG RICHTLINIE RELIGION KIRCHE MENSCHEN VERSTÄNDNIS EHE DEUTSCHLAND PRAXIS LUXEMBURG ES VERHALTEN ARBEIT ROLLE