CareLit Fachartikel
Hochzeit reloaded
PRUNZEL, R.; · Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 11 · S. 314 bis 315
Dokument
186583
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eigentlich ist eine Hochzeit eine freudige Angelegenheit. Das Bekenntnis zweier Menschen zueinander gilt nach allgemeinem Verständnis eher nicht als unmoralisch. Das kann sich ändern, wenn man in einer konfessionsgebundenen Einrichtung arbeitet und dadurch seinen Job verliert. Nicht zum ersten Mal wurde ein Beschäftigter gekündigt, weil er sich nach einer Scheidung wieder verheiratet hat.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
RICHTLINIE
RELIGION
KIRCHE
MENSCHEN
VERSTÄNDNIS
EHE
DEUTSCHLAND
PRAXIS
LUXEMBURG
ES
VERHALTEN
ARBEIT
ROLLE