CareLit Fachartikel
Krankenversicherung darf Patienten auf vermuteten Behandlungsfehler hinweisen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 11 · S. 113 bis 114
Dokument
186678
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine private Krankenversicherung darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes aufmerksam machen. Dies hat das Oherlandesgericht Köln mit zwei jetzt veröffentlichten Beschlüssen vom 25. 06. 2018 und 22.08.2018 entschieden und die Berufung eines Zahnarztes zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts fehlte der Klage schon das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis unabhängig von der Frage, ob die Behandlung tatsächlich fehlerhaft war (Az.: 5 U 26/18).
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
THERAPIE
BEHANDLUNGSFEHLER
GERICHT
HAND
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
VERSICHERUNG
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt