Keine Beweislastumkehr für Hygienemangel bei Sepsis
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 11 · S. 114 bis 122
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kann nicht festgestellt werden, ob ein Keim aus einem voll beherrschbaren Risiko-bereich stammt, genügt die Behandlerseite gegenüber pauschalen oder ins Blaue hinein behaupteten Hygienevorwürfen jedenfalls dadurch ihrer sekundären Darlegungslast, dass sie allgemein darlegt, wie die Hygiene bei ihr gehandhabt wird und insbesondere einen etwaigen Hygieneplan oder sonstige Unterlagen (etwa Validierung von Sterilisationsmaßnahmen) vorlegt. Eine weitere Sachaufklärung ist dann nur veranlasst, wenn konkrete Anhaltspunkte für strukturelle Hygienemängel bestehen. Zur Frage konkret behaupteter Hygienemängel ist nicht zwi…