CareLit Fachartikel
Auskunft über behandelnden Arzt
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 11 · S. 122 bis 124
Dokument
186680
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage, ob es zumutbar ist, dass ein Patient sich durch Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen die für die Klageerhebung benötigten Informationen selbst beschafft, betrifft nicht die Zulässigkeit der auf Auskunft gerichteten Klage (Rechtsschutzbedürfnis), sondern deren Begründetheit (allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB).
Schlagworte
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
ZEIT
ASSISTENZARZT
AUSKUNFTSRECHT
PATIENTEN
ES
RECHTSPRECHUNG
NAMEN
BEHANDLUNGSFEHLER
UNTERLAGEN
DIAGNOSTIK
PERSONEN
SCHREIBEN
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement