Arzthaftung: Befreiung von der Vergütungspflicht bei Unbrauchbarkeitder ärztlichen Behandlung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 11 · S. 124 bis 131
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer schuldhaften Fehlleistung des Arztes hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB. Ist die fehlerhafte Leistung des Arztes für den Patienten ohne Interesse und völlig unbrauchbar, besteht der (Mindest-)Schaden des Patienten darin, dass er für eine im Ergebnis unbrauchbare ärztliche Behandlung eine Vergütung zahlen soll. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von der Vergütungspflicht gerichtet ist, wenn weder der Patient noch seine Versicherung bereits bezahlt haben. Fehlerhaft eingesetzte Implantate sind objektiv und subjektiv völlig wertlos i…