Kündigung beharrliche Arbeitsverweigerung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 11 · S. 671 bis 675
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. war bei der Bekl. seit 2006 als Angestellte beschäftigt, zuletzt mit Vergütung nach Entgeltgruppe 11 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Ihr war zunächst die Leitung des im Technischen Rathaus angesiedelten Sachgebiets „Technische Dokumentation" übertragen worden. In dem Sachgebiet kam es wiederholt zu Konflikten zwischen der Kl. und dort beschäftigten Mitarbeitern. Eine 2007 zur Konfliktlösung durchgeführte Mediation blieb erfolglos. Im November 2012 entzog die Bekl. der Kl. die Sachgebietsleitung. Anschließend führten die Parteien ergebnislose Gespräche über ihre Abordnung in eine andere Abteilung.