CareLit Fachartikel
Auf Grat Wanderung
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2018 · Heft 11 · S. 8
Dokument
186753
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtliche Betreuung heißt nicht Entmündigung. Die Frage, was der zu betreuende Mensch wünscht, steht daher immer im Vordergrund. Seine Interessen zu vertreten, wird dann zur Herausforderung, wenn das subjektive Wohl mit Gesellschaftsnormen kollidiert. Reflektiert und transparent abzuwägen, ist dann das Mittel der Wahl.
Schlagworte
ENTMÜNDIGUNG
BETREUUNG
BAUSTOFF
BERATUNG
ANGST
DATENSCHUTZ
Rechtliche
Heißt
Frage
Betreuende
Mensch
Wünscht
Steht
Daher
Immer
Vordergrund