BGH: Keine Zahlungspflicht von Bewohnern nach Auszug
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 12 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was gilt, wenn ein Heimbewohner auf Ende des Monats gekündigt hat und schon Mitte des Monats auszieht? Ist er verpflichtet, das Heimentgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen, wie es § 11 Abs. 1WBVG vorsieht? Oder gilt der Grundsatz der taggenauen Abrechnung nach § 87a Abs. 1 S. 2 SGB XI, wonach mit dem Tag der „Entlassung oder des Todes eines Bewohners“ die Zahlungspflicht endet? Diese rechtlich umstrittene Frage hat der BGH in seinem Urteil vom 4. Oktober 2018 nun höchstrichterlich entschieden. Geklagt hatte ein Bewohner, der in ein anderes Heim umzog und auf Ende Februar gekündigt hatte, jedoch schon M…