CareLit Fachartikel

EuGH: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 12 · S. 36 bis 37

Dokument
186884
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2018-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer verliert seinen Urlaubsanspruch nicht automatisch am Jahresende, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Resturlaubsansprüche verfallen mit dem Jahreswechsel nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er rechtzeitig dazu aufgefordert hat, den Resturlaub zu nehmen, damit er nicht verfällt.

Schlagworte

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