CareLit Fachartikel
EuGH: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 12 · S. 36 bis 37
Dokument
186884
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer verliert seinen Urlaubsanspruch nicht automatisch am Jahresende, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Resturlaubsansprüche verfallen mit dem Jahreswechsel nur dann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er rechtzeitig dazu aufgefordert hat, den Resturlaub zu nehmen, damit er nicht verfällt.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
URLAUB
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
URTEIL
VERTRAUEN
KRANKHEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
ES
Altenheim
Hannover