Steuerliche Betriebsaufspaltung lohnt sich
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 12 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betreiber von Pflegeheimen sind daran interessiert, ihre Haftung zu beschränken. Daher bietet es sich an, die Einrichtung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu betreiben, denn eine GmbH haftet gegenüber ihren Gläubigern in der Regel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dabei stellt sich aus haftungsrechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Immobilie der Pflegeeinrichtung im Betriebsvermögen der GmbH zu halten oder ob eine Trennung von operativen Geschäft und Betriebsimmobilie Vorteile bringt. Dabei kommt es allerdings auf die…