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Ettwig, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 12 · S. 74
Dokument
186958
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aber wie ist es, wenn der Chefarzt „noch Geld auf seinem Drittmittelkonto hat“ und davon seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einlädt? Das ist nicht zulässig. Drittmittel sind Gelder, die der Klinik zu einem bestimmten Zweck überlassen worden sind. Die Klinik muss damit also treuhänderisch umgehen. Gelder, die im Rahmen des Drittmittelauftrags nicht verbraucht wurden, sind daher zurück zu zahlen. Es handelt sich gerade nicht um Überschüsse, die für andere Zwecke verwendet werden dürfen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
FORTBILDUNG
FINANZIERUNG
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
ZEIT
COMPLIANCE
ZEITUNGEN
ES
GETRÄNKE
BERLIN
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KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach