CareLit Fachartikel
Patient muss Befund erhalten
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 11 · S. 38 bis 39
Dokument
187019
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tauschen sich ein Krankenhaus und ein niedergelassener Arzt über bedrohliche Befunde und Therapieempfehlungen aus, muss er dem Patienten die Informationen weitergeben. Macht er dies nicht, liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
BAUPLANUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
PATIENTEN
BEIN
FUSS
GESUNDHEIT
KRANKENHÄUSER
ROLLE
BEURTEILUNG
HAUSÄRZTE
ZAHNERSATZ
BERATUNG